Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fission Cord GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Renovierungs- und Bauarbeiten.
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
2. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
3. Wenn bei der Ausführung unvorhergesehene Hindernisse auftreten, sind wir berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und den Auftraggeber zu informieren.
1. Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.
3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden zu verlangen.
1. Der Auftraggeber hat die Baustelle rechtzeitig und vollständig vorzubereiten.
2. Der Auftraggeber stellt kostenlos zur Verfügung:
3. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien müssen rechtzeitig zur Verfügung stehen und mangelfrei sein.
1. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Abnahme durchzuführen.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe von Gründen verweigert.
3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
1. Wir gewährleisten, dass die Arbeiten frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.
3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
4. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
1. Die von uns eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Mai 2026